JudikaturOGH

RS0085643 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2001

Die Unzulässigkeit des Rechtsweges begründende Versäumung der Klagefrist gemäß § 67 Abs 2 ASGG ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen.

Rückverweise