Die Tatsache allein, daß aus der Verletzung einer Konkurrenzklausel kein faßbarer Schaden erwachsen ist, führt nicht zum Entfall der Konventionalstrafe, weil sie auch der Verstärkung und Befestigung der Verpflichtung dienen soll.
…Schaden erwachsen ist, führt nicht zum Entfall der Konventionalstrafe, weil sie auch und vor allem der Verstärkung und Befestigung der Verpflichtung dienen soll (RIS Justiz RS0029839). Dazu wird im Übrigen im Rechtsmittel ebensowenig etwas ins Treffen geführt wie zur Berechtigung des Feststellungsbegehrens. Die Revision ist demnach zurückzuweisen. Die Kostenentscheidung fußt auf…
…wenn dem Dienstgeber durch deren Verletzung kein fassbarer Schaden erwachsen ist, weil sie auch der Verstärkung und Befestigung der Verpflichtung dienen soll (vgl RIS Justiz RS0029839). Ein vom Beklagten bezweifeltes - geschäftliches Interesse der Klägerin ist dann anzunehmen, wenn die Gefahr besteht, dass sie durch den Wechsel des Beklagten zu einem…
…oder dem Nachweis eines Schadens nicht abhängig (RS0032103), soll doch die Konventionalstrafe ua auch ideelle Nachteile abdecken und auf den Verpflichteten einen zusätzlichen Erfüllungsdruck ausüben (RS0029839; 8 ObA 34/19m). 1.2. Durch die Vereinbarung einer Konventionalstrafe tritt grundsätzlich eine Verlagerung der Beweislast zu Ungunsten des Schuldners ein. Ihn…
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