JudikaturOGH

RS0029839 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. August 2020

Die Tatsache allein, daß aus der Verletzung einer Konkurrenzklausel kein faßbarer Schaden erwachsen ist, führt nicht zum Entfall der Konventionalstrafe, weil sie auch der Verstärkung und Befestigung der Verpflichtung dienen soll.

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