RS0061042 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Für die in § 1 Abs 1 GRBG vorausgesetzte Erschöpfung des Instanzenzuges ist auch die gegen Verfügungen oder Verzögerungen des Untersuchungsrichters durch § 113 StPO eingeräumte Beschwerde an die Ratskammer erforderlich.
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