JudikaturOGH

RS0080603 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. September 2023

Der Befreiungsanspruch des Versicherungsnehmers verwandelt sich in einen Zahlungsanspruch, wenn der Versicherungsnehmer den Dritten befriedigt oder der Anspruch des Dritten durch rechtskräftiges Urteil, durch Anerkenntnis oder Vergleich festgestellt wurde.

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