Andere aus dem Unterhaltsbegriff ableitbare Ansprüche als Geldunterhalt, etwa auf Betreuung oder Erziehung, sind im Rahmen des UVG einer Bevorschußung nicht zugänglich (vgl Knoll, Kommentar zum UVG, RdZ 8 zu § 1 UVG).
…betreuenden Elternteil ein Geldunterhaltstitel geschaffen werden könnte, sollte dieser die subsidiäre Geldunterhaltspflicht verletzen und dass ein solcher Titel allenfalls bevorschusst werden könnte (vgl RIS Justiz RS0076021), wobei die Rückersatzpflicht auf die Vorschusshöhe keinen Einfluss hätte. In der Begründung der Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs 8 Ob 279/97f und 7 Ob…
…der Haushaltsführung und der Kinderbetreuung noch zur Leistung von Geldunterhalt verpflichtet, besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht, die einer Bevorschussung nach dem UVG zugänglich ist (RIS Justiz RS0076021). Hat der betreffende Elternteil dieser Unterhaltspflicht entsprochen, kann er sie aber zufolge eines strafgerichtlichen Freiheitsentzuges nicht mehr erfüllen, liegen die Voraussetzungen für die Gewährung der…
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