JudikaturOGH

RS0047687 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. August 2025

Ein Studium wird im allgemeinen ernsthaft und zielstrebig betrieben, wenn die in § 2 Abs 1 lit b FamLAG idF BGBl 1992/311 angeführten Voraussetzungen erfüllt sind.

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