Wehrpflichtige im Sinne des Heeresgebührengesetzes 1985 (Präsenzdiener) sind bei durchschnittlichen Lebensverhältnissen zufolge der vom Bundesheer bezogenen Geldleistungen und Sachleistungen als selbsterhaltungsfähig anzusehen.
…– durchschnittlichen Lebensverhältnissen aufgrund der mit ihrem Dienst einhergehenden Geld- und Sachleistungen als selbsterhaltungsfähig anzusehen ( 9 Ob 24/20z [Pkt II.1.]; RS0047475). Der vorliegende Oppositionsantrag kann nur Erfolg haben, sollte der Antragsgegner auf die Absolvierung des Zivildienstes (oder Präsenzdienstes) anzuspannen sein. [10] 3 . Es besteht grundsätzlich…
…RS0112769). II.1. Präsenz- und Zivildiener sind als solche bei durchschnittlichen Lebensverhältnissen aufgrund der mit ihrem Dienst einhergehenden Geld- und Sachleistungen als selbsterhaltungsfähig anzusehen (RS0047475; Hopf/Stefula in KBB 6 § 231 ABGB Rz 20). Bei ein freiwilliges Sozialjahr (FSJ; §§ 5 ff FreiwilligenG) Leistenden…
…wäre. Dass Wehr (ersatz )dienstleistende in Durchschnittsfällen selbsterhaltungsfähig sind, weil Präsenzdiener durch das Bundesheer umfassend versorgt werden und Zivildiener einen Anspruch auf angemessene Verpflegung haben (RS0047475; RS0047535; RS0115981; Limberg aaO Rz 65; Schwimann/Kolmasch aaO 184; Neuhauser aaO Rz 401 f; Stabentheiner/Reiter in Rummel/Lukas 4 §…
…Einsatzstelle möglicherweise auch das Recht auf Gewährung einer Schlafstelle und der notwendigen Verpflegung zu (Punkt IV). Demnach könnte ähnlich einem Präsenzdiener (vgl RIS Justiz RS0047475, RS0047535) zumindest eine teilweise Versorgung der Antragstellerin durch Gewährung von Unterkunft und Verpflegung vorgelegen sein. Der Anspruch auf eine Förderung durch das BMASK wurde vertraglich…
…ergibt sich für den vorliegenden Fall Folgendes: [19] 2.1. Dass der Unterhaltsanspruch des Sohnes nach der kurzfristig erlangten Selbsterhaltungsfähigkeit während der Absolvierung des Zivildienstes (vgl RS0047475 ) wieder aufleben kann, wird vom Antragsteller nicht bestritten. Ebenso ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Vaters nicht strittig. [20] 2.2. Die grundsätzliche Eignung für ein…
…zufolge der vom Bundesheer bezogenen Geld- und Sachleistungen (§§ 3, 12, 13, 16 HGG) bei durchschnittlich zu wertenden Lebensverhältnissen als selbsterhaltungsfähig anzusehen (RIS-Justiz RS0047475; 1 Ob 262/99g mwN). Auch in der Entscheidung 1 Ob 2307/96p (SZ 70/8) wurde ausgeführt, der Antragsteller habe (wenn er vor Antritt…
…werten. Im Beschluß 7 Ob 541/93 (veröffentlicht in RZ 1994/64 = ÖA 1993, 146 = EFSlg 71.541 = RIS Justiz RS0047475) wurde ausgesprochen, Wehrpflichtige iSd HGG 1985 (Präsenzdiener) seien bei durchschnittlichen Lebensverhältnissen angesichts der vom Bundesheer bezogenen Geld- und Sachleistungen als selbsterhaltungsfähig anzusehen. Nach den…
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