RS0052502 – OGH Rechtssatz
Die Dauer des Baurechts darf auch nicht durch den Vorbehalt einer Kündigungsmöglichkeit im Ungewissen bleiben.
…auflösende Bedingung bzw als unzulässige Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit des Baurechtsvertrags unwirksam (5 Ob 50/93; 5 Ob 152/03v; RIS Justiz RS0052502). Insgesamt sei durch die angeführten Gründe die außerordentliche Kündigung des zwischen den Parteien bestehenden Baurechtsvertrags nicht gerechtfertigt. Im Weiteren für das Revisionsverfahren mangels eröffneter Anfechtungsmöglichkeit…
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