JudikaturOGH

RS0009545 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Oktober 2008

Die vom Unterhaltsberechtigten tatsächlich bezogene Ausgleichszulage ist im Hinblick auf den Wortlaut des § 294 Abs 1 ASVG als eigenes Einkommen des Unterhaltsberechtigten zu behandeln.

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