Im Lichte der jedermann garantierten Meinungsfreiheit kann das Recht zur kritischen Bewertung von Tatsachen nicht allein jenen vorbehalten bleiben, die mit hinlänglicher Fachkompetenz ausgestattet sind: "Die Meinung eines Außenseiters, Querdenkers oder Dilettanten ist ebenso zu respektieren wie die eines Experten".
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