JudikaturOGH

RS0061452 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 2025

Mangelt es schon an einem Vorbringen dahin, worin der Beschwerdeführer die Verletzung des Grundrechtes auf persönliche Freiheit durch eine strafgerichtliche Entscheidung oder Verfügung erblickt (§ 3 Abs 1 GRBG), so ist die Grundrechtsbeschwerde sogleich zurückzuweisen, ohne dass es zuvor eines Vorgehens gemäß § 3 Abs 2 zweiter Satz GRBG bedarf (so schon 15 Os 26/93).

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