JudikaturOGH

RS0072197 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 1993

Ein Rechtsanwalt ist befugt (§ 9 Abs 1 RAO), bei der gerichtlichen Vernehmung von Zeugen auf die Folgen einer falschen Beweisaussage hinzuweisen, wobei eine derartige Aussage unter Eid in der Tat mit Freiheitsstrafe (von sechs Monaten) bis zu fünf Jahren bedroht ist (§ 288 Abs 2 StGB).

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