JudikaturOGH

RS0080825 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2011

Bei Vinkulierung einer vom Versicherungsnehmer abgeschlossenen Kaskoversicherung zugunsten des Leasinggebers ist dieser (Mitversicherter) Versicherter. Es handelt sich um eine Fremdversicherung, auf die die §§ 74 ff VersVG anzuwenden sind.

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