Das durch eine Betriebshaftplichtversicherung gedeckte Risiko umfaßt alle Tätigkeiten, die mit dem versicherten Betrieb in einem inneren ursächlichen Zusammenhang stehen. Bei der Auslegung der Risikoumschreibung ist der Umfang der Gewerbeberechtigung maßgebend.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden