JudikaturOGH

RS0028930 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. März 1993

Der Umstand, daß der Arbeitnehmer noch geschäftliche Unterlagen in Händen hat, ist, abgesehen davon, daß keine Naturalentlohnung vereinbart war, in bezug auf das Vorenthalten von Entgelt, ohne Bedeutung (§ 38 ASGG).

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