RS0008669 – OGH Rechtssatz
Ein Zustellungsmangel ist auch dann saniert und damit die Legitimation zur Erhebung eines Rekurses gegen den Zuschlag weggefallen, wenn der nicht verständigte Hypothekargläubiger einen mündlich bevollmächtigten Vertreter zur Versteigerungstagsatzung entsendet, dieser dort auch anwesend ist, sich aber nicht als Vertreter deklariert, wenn seine Zulassung nach § 38 ZPO zu erwarten gewesen wäre.