Eine eigenmächtige Durchsetzung des Erfüllungsanspruches ist gemäß § 19 ABGB grundsätzlich unzulässig ( hier: Kontrahierungszwang ).
Rückverweise
…Durchsetzung des Erfüllungsanspruchs auch bei Vorliegen eines Kontrahierungszwangs schon aufgrund des Verbots der Selbsthilfe nach § 19 ABGB dennoch unzulässig ist (8 Ob 1536/93 = RS0009030). Eine Selbsthilfe wäre ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn staatliche Hilfe zu spät käme (RS0009019; RS0009068). Nach ihrem eigenen Vorbringen hat die Beklagte bereits am 10.4.2019 beim Erstgericht…