JudikaturOGH

RS0080329 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Februar 1993

Das sämtlichen in § 34 Abs 2 VBG angeführten Entlassungstatbeständen gemeinsame Tatbestandsmerkmal eines dem Bediensteten vorwerfbaren Tatverhaltens ist auch dann gegeben, wenn die Tat selbst in einem Zustand der Zurechnungsunfähigkeit begangen wurde, die auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, dem Arbeitnehmer aber ein Verschulden an der Herbeiführung des Rauschzustandes anzulasten ist (§ 48 ASGG).

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