JudikaturOGH

RS0051182 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2017

Der Pharmazeutische Reichsverband für Österreich, Organisation der angestellten Apotheker Österreichs, ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer, der Österreichische Apothekerverband eine solche der Arbeitgeber im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Sie sind daher im sinne des § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert.

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