RS0084876 – OGH Rechtssatz
Zur Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit ist dem Versicherten die Durchführung einer weiteren Bandscheibenoperation zumutbar, sofern - auch im Hinblick auf zwei vorangegangene mäßig erfolgreiche Bandscheibenoperationen - mit überwiegender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass die Operation erfolgreich verlaufen wird.