JudikaturOGH

RS0076027 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 1993

Bei den nach § 13 SUG sinngemäß anzuwenden, die Arbeitslosenversicherungspflicht und die Anwartschaft regelnden §§ 1 und 14 ALVG handelt es sich um österreichische Rechtsvorschriften über das Arbeitslosengeld, die also zum sachlichen Geltungsbereich dieses Abkommens zählen.

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