JudikaturOGH

RS0055956 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 1993

Selbst eine behauptete Befangenheit des Verhandlungsrichters vermag aber ein derart aggressives Verhalten gegen die vernommene Zeugin, das gegen § 289 Abs 1 in Verbindung mit § 340 ZPO verstieß, nicht zu rechtfertigen.

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