RS0035140 – OGH Rechtssatz
Auch dem selbständigen Handelsvertreter steht - gleich dem sogenannten "freien Handelsvertreter" und dem provisionsberechtigten Angestellten - der klagbare Anspruch auf Vorlage einer Abrechnung durch Mitteilung eines Buchauszuges mit nachfolgender Konkretisierung des Leistungsbegehrens in Form einer Stufenklage nach Art XLII EGZPO zu (Ablehnung der bisherigen Judikatur; SZ 26/25 ua; zuletzt ausdrücklich SZ 61/165).