JudikaturOGH

RS0002813 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 1992

Aus § 156 Abs 2 EO geht nicht hervor, daß dem Verpflichteten jede weitere Benützung der Liegenschaft untersagt ist, also eine Benützung, die von einem hiezu berechtigten Dritten gestattet wird.

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