JudikaturOGH

RS0020048 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. März 2003

Die auf der Leistungsbestimmung durch den Vertragspartner oder Dritte fußenden Grundsätze sind sinngemäß auch auf die Fälle einer Fremdbestimmung durch die Vertragspartner eines Gesamtvertrages nach § 341 ASVG anzuwenden.

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