Prozessuale Tatsachen, die für die Beurteilung, ob Aussagenotstand nach § 290 StGB vorlag, von Bedeutung sind, können vom OGH aus der Aktenlage entnommen werden (EvBl 1973/186 = ZfRV 1973,153: 13 Os 53/89).
Rückverweise
… Art 91 Abs 2 B VG zur Lösung der Schuldfrage allein zuständigen Geschworenen, vielmehr ausschließlich den Berufsrichtern zukommt (RIS Justiz RS0118545, RS0096300; Ratz , WK StPO § 288 Rz 40). Demnach ist die gegen Albert K***** in Großbritannien geführte Untersuchung, was die Frage nach einer…