JudikaturOGH

RS0011472 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 1992

In Rücksicht auf § 469 ABGB ist es zwar gestattet, anläßlich der Bestellung zweier gleichrangiger Hypotheken eine mit einer Löschungsverpflichtung zu belegen, nicht aber beide; bei mehreren ist so vorzugehen, als ob sie untereinander in einem Rangverhältnis stünden, wobei sich dieses nach der vom Antragsteller frei bestimmbaren Reihenfolge der Eintragungen richtet.

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