Der Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 2 UVG ist zwingend nach den pauschalen, in § 6 Abs 2 UVG angeführten ASVG-Sätzen ohne Rücksicht auf die potentielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners zu bestimmen.
…absoluten, sondern nur Höchstsätze (RIS Justiz RS0076263) sind. Demgegenüber sprechen die Entscheidungen 1 Ob 503/91 und 4 Ob 547/92 (= RIS Justiz RS0076149) davon, dass der Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 2 UVG zwingend nach den pauschalen, in § 6 …
…jedoch bei (bloßen) Zweifeln über das Ausmaß der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners jeweils eine Vorschussgewährung in voller Höhe der Richtsätze zu erfolgen hat (RIS Justiz RS0125664, RS0076149 [T1] = 10 Ob 42/09p, RIS Justiz RS0076263). Es kommt daher zu einer entsprechenden Einschränkung der Richtsatzhöhe, wenn dem vorschusspflichtigen Bund der Nachweis…
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