10Ob26/11p—OGH Entscheidung
31. Mai 2011
…jedoch bei (bloßen) Zweifeln über das Ausmaß der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners jeweils eine Vorschussgewährung in voller Höhe der Richtsätze zu erfolgen hat (RIS Justiz RS0125664, RS0076149 [T1] = 10 Ob 42/09p, RIS Justiz RS0076263). Es kommt daher zu einer entsprechenden Einschränkung der Richtsatzhöhe, wenn dem vorschusspflichtigen Bund der Nachweis…