9ObA44/08y—OGH Entscheidung
10. April 2008
…§ 903 dritter Satz ABGB an dessen Stelle, vorbehaltlich gegenteiliger Vereinbarung, der nächstfolgende Werktag. Nach einhelliger Rechtsprechung (s 1 Ob 37/93 in RIS-Justiz RS0017537 mw Rechtsprechungs- und Literaturzitaten) gilt diese Regelung, soferne gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, für alle materiellrechtlichen Fristen, somit auch für einseitige Rechtsgeschäfte und Erklärungen, wie…