26Ds4/21v—OGH Entscheidung
13. Oktober 2021
…vertreten, dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts in eigener Sache keine Berufspflichtenverletzung, sondern allenfalls eine Beeinträchtigung von Ehre oder Ansehen des Standes begründen könne (RIS Justiz RS0054900, RS0054936, RS0054951, RS0118449). Nach Lehner in Engelhart/Hoffmann/ Lehner/Rohregger/Vitek , RAO 10 § 1 DSt Rz 9 ist jedoch zu prüfen, ob…