JudikaturOGH

RS0047032 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Januar 2025

Offene Anträge (hier: bezüglich Zuteilung der Obsorge beziehungsweise Änderung des Besuchsrechtes) sprechen im Allgemeinen nicht gegen eine Zuständigkeitsübertragung, es sei denn, dem übertragenden Gericht käme zur Entscheidung eine besondere Sachkenntnis zu.

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