Bei der Frage, ob ein mittelbarer Beweis (Indizienbeweis) erbracht wurde, handelt es sich um eine solche der Beweiswürdigung, das Berufungsgericht darf auch in diesem Fall von der Beweiswürdigung nicht ohne Beweiswiederholung abgehen.
…ist, ebenso Sache der freien Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen (RIS-Justiz RS0040246) wie die Frage, ob ein mittelbarer Beweis (Indizienbeweis) erbracht wurde oder nicht (RIS-Justiz RS0040278). Mangels Revisibilität der vom Berufungsgericht aufgeworfenen Frage kann darauf vom Obersten Gerichtshof somit nicht näher eingegangen werden. 2. Die Klägerin hält in ihrem Rekurs die…
…Aufenthalt habe, versucht sie im Ergebnis in unzulässiger Weise, die – vor dem Obersten Gerichtshof unangreifbare – Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen zu bekämpfen (RIS Justiz RS0123663; RS0040278 [T1]).…
…diese Weise mittelbar betreibt. Die Frage, ob dieser Indizienbeweis gelungen ist, gehört zur Beweiswürdigung und kann daher vom Obersten Gerichtshof nicht überprüft werden (RIS Justiz RS0040278; zuletzt 8 ObA 53/10t). Daher ist der Revisionsrekurs nicht gesetzmäßig ausgeführt, wenn die Beklagte weiterhin behauptet, auf den Betrieb im Outlet Center…
…ist aber eine Frage der Beweiswürdigung (vgl etwa Rechberger in Fasching/Konecny2, vor § 266 ZPO Rz 55; RIS Justiz RS0043521 mwN; RIS Justiz RS0040278; zur Abgrenzung vom Anscheinsbeweis RIS Justiz RS0040290 mwN). Im Ergebnis bekämpft der Kläger damit in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung (RIS Justiz RS0043136; 2 Ob 226…
…in dritter Instanz nicht mehr aufzugreifen, sind doch die Beweiswürdigung und die darauf beruhenden Feststellungen der Vorinstanzen im Revisionsverfahren nicht mehr anfechtbar (RS0043371 [T22, T24]; RS0040278). [9] 4. Die Behauptung der Revisionswerberin, die Entscheidungen 1 Ob 28/23h und 5 Ob 127/23x widersprächen einander, trifft…
…Vorinstanzen dar. Die Frage, ob ein Indizienbeweis erbracht worden ist, ist eine solche der Beweiswürdigung, die vom Obersten Gerichtshof nicht überprüft werden kann (RIS Justiz RS0040278, RS0043521; auch RS0040290). Auf die relevierten Fragen des Beweismaßes oder der Zulässigkeit des Anscheinsbeweises kommt es daher nicht an. Davon abgesehen stimmt die Rechtsansicht des…
…zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit der dazu vernommenen Zeugen und Parteien solchen Hilfstatsachen Bedeutung beizumessen ist, ist aber Sache der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen (vgl zum Indizienbeweis RS0040278 [T1], RS0112460 [T1]; zum Kontrollbeweis RS0040246 [T2], RS0043406). Der Grundsatz, dass das Berufungsverfahren an einem Mangel leidet, wenn sich das Berufungsgericht mit einer Beweisrüge überhaupt…
…177/07f und 8 ObA 69/09v der Fall war. Die Frage, ob der Indizienbeweis erbracht werden kann, betrifft die Beweiswürdigung (RIS Justiz RS0040278; RS0112460). 4.1 Auch der Hinweis der Klägerin auf die Pflicht zur Begründung der Entlassung ist verfehlt. Während der Dienstgeber nach § 32 Abs …
…volle Überzeugung des Vorhandenseins der Haupttatsache zu vermitteln (RS0040290). Ob ein Indizienbeweis erbracht werden konnte, gehört aber wiederum zur irreversiblen Beweiswürdigung (RS0112460 [T1], RS0040196 [T19], RS0040278 [T1]). [9] 5. Die außerordentliche Revision wirft damit keine Rechtsfrage von der Bedeutung des § 502 Abs 1 ZPO auf. Sie ist daher…
…werden aber inhaltlich Fragen der in dritter Instanz nicht mehr überprüfbaren Beweiswürdigung aufgeworfen (vgl 5 Ob 195/20t [ErwGr 1.2]; zum Indizienbeweis: RS0040278 [T1], RS0112460 [T1]; zum Kontrollbeweis: RS0040246 [T2], RS0043406). [8] 5. Zutreffend weist die Revision darauf hin, dass die Klägerin ihren Anspruch nicht auf das…
…Beklagten sprechen würden, hat die Klägerin so nicht releviert; eine dahingehende Feststellung wurde nicht getroffen (vgl zur bloßen Überprüfbarkeit im Rahmen der Beweiswürdigung RIS Justiz RS0040278; RS0043521). Gegen die Anwendung des Anscheinsbeweises spricht, dass jedenfalls hier keine „typische formelhafte Verknüpfung“ zwischen dem negativen Prüfungsergebnis und der Verletzung der Bemühensverpflichtung…
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