7Ob81/16m—OGH Entscheidung
06. Juli 2016
…Feststellungsansprüche sowie Abwehransprüche ab, nämlich Unterlassungsansprüche, die bei bereits erfolgtem Verstoß auch Beseitigungs- und Vernichtungsansprüche umfassen (3 Ob 197/13m mwN; RIS-Justiz RS0008994 [T4]). Wer durch einen Gesetzesverstoß einen Störungszustand geschaffen hat, stört weiter, solange dieser Zustand nicht beseitigt ist. Seine Pflicht zum Handeln folgt aus seinem vorangegangenen…