JudikaturOGH

RS0043534 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2022

Die Frage, ob den Versicherten in naher Zukunft ein mit dem Unfallgeschehen vergleichbares Ereignis tatsächlich ereilt und dieselben Folgen wie der Arbeitsunfall ausgelöst hätte, ist dem Tatsachenbereich zuzuordnen und keine Rechtsfrage.

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