Erzielt der Versicherte Einkünfte aus zugepachteten Flächen als "Pflegeausgleich für ökologisch wertvolle Flächen" wenngleich er diese im eigentlichen Sinn nicht landwirtschaftlich bewirtschaftete (nutzte). Sind diese wegen der Sonderbestimmung des § 140 Abs 5 BSVG nicht im Sinne des § 140 Abs 3 BSVG heranzuziehen; da durch die Anordnung der Pauschalanrechnung eine davon abweichende Einkommensermittlung in Einzelfällen ausgeschlossen wird.
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