JudikaturOGH

RS0083827 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. September 1992

Bloß der Verschönerung und allenfalls auch nur unwesentlichen Funktionsverbesserung dienende kosmetische Behandlungen gelten nicht als Krankenbehandlung im Sinne des ersten Satzes des § 133 Abs 3 ASVG.

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