JudikaturOGH

RS0083624 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. September 1992

War der Versicherte im Unfallszeitpunkt nach § 8 Abs 1 Z 3 lit a ASVG in der Unfallversicherung teilversichert und gehörte demnach dem Personenkreis des § 192 ASVG an; fällt auch die Heilbehandlung gemäß § 191 ASVG durch den Träger der Unfallversicherung erst vom Beginn des dritten Monats nach dem Eintritt des Versicherungsfalles an.

Rückverweise