RS0054043 – OGH Rechtssatz
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmung des § 204 Abs 3 ASVG. Die unterschiedliche Behandlung von selbständig Erwerbstätigen und etwa Arbeitern und Angestellten in bezug auf den Leistungsanfall in der gesetzlichen Unfallversicherung ist offensichtlich in tatsächlichen Unterschieden der Erwerbssituation dieser Personengruppen begründet und damit nicht willkürlich.