Über ein Zinsminderungsbegehren im Sinne des § 1096 ABGB ist im streitigen Rechtsweg zu entscheiden.
Rückverweise
…1096 ABGB auf dem streitigen Rechtsweg, nicht aber in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG zu entscheiden ist (RS0021333). Schließlich hilft den Revisionswerbern auch nicht, dass nach 5 Ob 13/23g allfällige dem Mieter wegen einer (anders als hier) vorübergehenden Gebrauchsbeeinträchtigung (dort…
…was die Antragsstellerin ohnehin zusätzlich begehrt hat. Bei (teilweiser) Unbrauchbarkeit des Mietobjekts steht noch die - im streitigen Verfahren geltend zu machende (RIS Justiz RS0021333) - Zinsminderung gemäß § 1096 ABGB zur Verfügung. Ob im Falle eines selbst finanzierten Dachgeschossausbaus die Minderung - wie begehrt - auf Basis eines…