JudikaturOGH

RS0076712 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Mai 2020

Das Sachstatut des § 31 Abs 1 IPRG gilt nur für den sachenrechtlichen Erwerb und Verlust dinglicher Rechte; das einer grundbücherlichen Eintragung zugrunde liegende Titelgeschäft folgt jedoch dem nach §§ 35 ff IPRG zu ermittelnden Vertragsstatut.

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