JudikaturOGH

RS0080173 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. September 1992

Da es nur auf den objektiven Erklärungswert ankommt, steht der Beurteilung einer Schadensmeldung als Anspruchserhebung im Sinne des § 12 Abs 2 VersVG auch nicht entgegen, daß den Klägern der genaue Umfang der Versicherung zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht bekannt war.

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