3Ob60/13i—OGH Entscheidung
16. April 2013
…Beurteilung, ob die mögliche Aufklärung durch auffallende Sorglosigkeit unterblieben ist, darf kein strengerer Maßstab angelegt werden als bei der Versäumung der Frist selbst (RIS-Justiz RS0036827; RS0036608). 4.2. Auch in diesem Zusammenhang ist daher zu berücksichtigen, dass es sich bei der gesetzlichen Vertreterin der Antragstellerin um keine Juristin handelt, weshalb jener…