JudikaturOGH

RS0043872 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Februar 2001

Ein Beschluß des Berufungsgerichtes, mit dem ein Ersturteil aufgehoben und die Sache wegen Unzuständigkeit an ein anderes Erstgericht gemäß § 475 Abs 2 ZPO überwiesen wurde, ist nicht anfechtbar.

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