JudikaturOGH

RS0004944 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. August 1992

Aus § 376 Abs 1 Z 2 EO ist eindeutig abzuleiten, daß bei Vorliegen der darin festgelegten Voraussetzungen eine neue Exekution zur Sicherstellung derselben Forderung nicht bewilligt werden darf.

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