RS0040878 – OGH Rechtssatz
Stehen Klagsforderung und Gegenforderung in rechtlichem Zusammenhang (Konnexität), dann ist die Fällung eines die beklagte Partei zu einer Zahlung verhaltenden Teilurteiles allerdings unzulässig. Ein als nicht berechtigt erachtetes Teilbegehren der klagenden Partei kann aber stets mit Teilurteil abgewiesen werden.