5Ob111/23v—OGH Entscheidung
22. Februar 2024
…3 GBG voraus, dass der Vollzugsfehler entweder keinerlei Rechtsfolgen nach sich gezogen hat oder aber ein nachträglicher Rechtserwerb vorliegt, bei dem Vertrauensschutz nicht rechtsbegründend wirkte (RS0060713; RS0059552; RS0004992 [T2]). Die Erschwerung der Berichtigung eines Fehlers, der „irgendeine Rechtsfolge nach sich gezogen hat“, bezieht sich folglich nur auf den Fall…