Die Bindungswirkung einer rechtskräftigen Entscheidung äußert sich dahin, dass das Gericht zwar über das zweite Begehren mit Sachentscheidung abzusprechen, dabei aber die rechtskräftige Entscheidung zugrundezulegen hat.
…das Berufungsgericht zutreffend erkannte - dahin, dass das Gericht zwar über das Zweitbegehren mit Sachentscheidung abzusprechen hat, dabei aber die rechtskräftige Entscheidung zugrundezulegen hat (RIS-Justiz RS0041205; RS0041253). Zutreffend hat daher das Berufungsgericht wegen der Bindungswirkung des rechtskräftigen Feststellungsurteils das auf Zahlung der Pensionsdifferenzansprüche ab Oktober 1997 bis einschließlich Dezember 2001 gerichtete…
…äußert sich die Bindungswirkung dahin, dass zwar über das zweite Begehren mit Sachentscheidung abzusprechen, dabei aber die rechtskräftige Entscheidung zugrunde zu legen ist (RIS-Justiz RS0041205; Rechberger in Rechberger2 § 411 ZPO Rz 3 und 9). Hat aber das Erstgericht in der Sache entschieden, dann handelt es sich bei der Entscheidung…
…abzusprechen hat, dabei aber die rechtskräftige ältere Entscheidung zugrunde legen muss (2 Ob 42/93; 17 Ob 28/09f; RIS Justiz RS0041205). Die Klägerin hat in ihrer Berufung einen Verstoß des Erstgerichts gegen die ihrer Ansicht nach bestehende Bindung an die rechtskräftige Entscheidung des Vorprozesses und damit…
…sich dahin, dass das Gericht zwar über das zweite Begehren mit Sachentscheidung abzusprechen hat, dabei aber die rechtskräftige ältere Entscheidung zugrunde legen muss (RIS-Justiz RS0041205). Bindungswirkung entfaltet nur die im Vorprozess entschiedene Hauptfrage, nicht aber eine dort beurteilte Vorfrage (4 Ob 87/07h mwN; RIS-Justiz RS0041567 [T8]). Für die…
…zwar über das zweite Begehren mit Sachentscheidung abzusprechen, dabei von dem rechtskräftig festgestellten Anspruch auszugehen und ihn ohne Weiteres seiner neuen Entscheidung zugrundezulegen (RS0041251 [T1]; RS0041205; RS0039147). [15] 4. Nach § 230 Abs 3, § 411 Abs 2 ZPO ist die Rechtskraft einer anderen Entscheidung in…
…sich darin, dass das Gericht zwar über das zweite Begehren mit Sachentscheidung abzusprechen hat, dabei aber die rechtskräftige ältere Entscheidung zugrunde legen muss (RIS Justiz RS0041205). Grundsätzlich bezieht sich die Rechtskraftwirkung eines Urteils nur auf den Spruch. Nur soweit es für die Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich ist, sind…
…Nichtbeachtung der materiellen Rechtskraft, sondern zur Verpflichtung des Gerichtes führt, die präjudizielle Entscheidung seiner Sachentscheidung zugrundezulegen (3 Ob 2439/96i mwN; RIS-Justiz RS0041126; RS0041175; RS0041205; RS0041253). Auf die durch die materielle Rechtskraft bewirkte Maßgeblichkeit der angeführten Entscheidung, die sich in einer inhaltlichen Bindung an diese äußert, wenn der in der…
…dahin, dass das Gericht zwar über das zweite Begehren mit Sachentscheidung abzusprechen hat, dabei aber die rechtskräftige Entscheidung zu Grunde zu legen hat (RIS Justiz RS0041205). Sie ist von Amts wegen wahrzunehmen. Ein Verstoß gegen die Bindungswirkung einer Vorentscheidung stellt einen Nichtigkeitsgrund dar (RIS Justiz RS0074226 [T1, T5]). Die Vertauschung der…
…rechtskräftigen Entscheidung äußert sich dahin, dass das Gericht zwar über das zweite Begehren mit Sachentscheidung abzusprechen, dabei aber die rechtskräftige Entscheidung zugrundezulegen hat (RIS Justiz RS0041205). 2.2 Im vorliegenden Fall wurde über keine prozessuale Aufrechnungseinrede entschieden, sondern die dort klagende (und hier erstbeklagte) Partei hat in der Klage eine Aufrechnung…
…Entscheidung hat daher zur Folge, dass das Gericht über das zweite Begehren mit Sachentscheidung abzusprechen hat, wobei es die rechtskräftige Vorentscheidung zugrundezulegen hat (RIS Justiz RS0041205). Aus diesen Grundsätzen ergibt sich zunächst, dass selbst die Bejahung einer bindenden Rechtskraftwirkung des Zahlungsbefehls auf den hier zu entscheidenden Rechtsstreit nicht zur Aufhebung des…
…abzusprechen hat, dabei aber die rechtskräftige ältere Entscheidung zugrunde legen muss (2 Ob 42/93; 17 Ob 28/09f; RIS Justiz RS0041205). Die Rechtskraftwirkung eines Urteils bezieht sich grundsätzlich nur auf den Spruch. Nur soweit es für die Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich ist, sind…
…die Verhandlung und Beweisaufnahme über ein neues, begrifflich aber untrennbar mit dem Inhalt der rechtskräftigen Vorentscheidung zusammenhängendes Klagebegehren sowie dessen neuerliche Prüfung aus (RIS-Justiz RS0041205; RS0041253). Infolge der Rechtskraftwirkung der Vorentscheidung ist die Berufung auf Tatsachen, die bei Schluss der Verhandlung erster Instanz im Vorprozess schon existent waren, aber nicht…
…mangels Identität der Streitgegenstände (Patent/Gebrauchsmuster) nicht vor. Die Bindungswirkung verbietet die selbständige Beurteilung einer Vorfrage, die im Vorverfahren als Hauptfrage entschieden wurde (RIS-Justiz RS0041205; Rechberger in Rechberger³ § 411 Rz 3). Die Frage nach der erfinderischen Leistung war aber auch im Vorverfahren nicht Haupt-, sondern bloß Vorfrage für…
…ein neues, begrifflich aber untrennbar mit dem Inhalt der rechtskräftigen Vorentscheidung (hier: klagestattgebendes Urteil im Oppositionsverfahren) zusammenhängendes Klagebegehren sowie dessen neuerliche Prüfung aus (RIS Justiz RS0041205; RS0041253). Infolge der Rechtskraftwirkung der Vorentscheidung ist die Berufung auf Tatsachen, die bei Schluss der Verhandlung erster Instanz im Vorprozess schon existent waren, aber nicht…
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