RS0030116 – OGH Rechtssatz
Wegen ihres bisherigen Verhaltens als gutmütig angesehene Hunde dürfen zwar grundsätzlich in Haus und Hof frei und ohne Maulkorb herumlaufen. In der Nähe von Kleinkindern ist aber auch bei solchen Hunden besondere Vorsicht geboten. Die gebotene Sorgfalt des Halters ist daher immer schon dann verletzt, wenn er es zulässt, dass ein Kleinkind mit dem Hund unbeaufsichtigt spielt.