RS0036956 – OGH Rechtssatz
Wurde ein Säumnisantrag nach § 399 ZPO gestellt und das Verfahren nach § 193 Abs 3 ZPO geschlossen, stellt sich die Frage, ob aufgrund der ausstehenden Beweisaufnahme das Verfahren wiederzueröffnen ist nicht, da die Streitteile von neuem Vorbringen ausgeschlossen sind; auch die Wiedereröffnung um der Partei Gelegenheit zu geben, den Säumnisantrag zurückziehen, kommt nicht in Betracht.