Hat ein Abteilungsleiter Dispositionsbefugnisse bezüglich der Arbeitsverhältnisse der ihm unterstellten Mitarbeiter - Begründung und Auflösung von Dienstverhältnissen, Vereinbarung des Gehalts im Rahmen eines vorgegebenen Budgets, Entscheidung darüber, in welchen Bereichen die Arbeitnehmer eingesetzt werden - dann ist er leitender Angestellter im Sinne dieser Gesetzesbestimmung.
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